Die tägliche zusätzliche Aufnahme von 5 g an langkettigen Omega-3-Fettsäuren ist für die Sicherheit der Bevölkerung unbedenklich. So lautet die Schlussfolgerung der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Das EFSA-Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA-Gremium) stützte sein wissenschaftliches Gutachten auf die Analyse von Daten zu möglichen Gesundheitsschäden, die durch eine übermäßige Aufnahme dieser Omega-3-Fettsäuren verursacht werden können.
Langkettige mehrfach ungesättigte Omega-3-Fettsäuren (n-3-LCPUFA) – wie Eicosapentaensäure (EPA), Docosahexaensäure (DHA) und Docosapentaensäure (DPA) – spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf Wachstum und Entwicklung des Gehirns, auf die Blutdruckregulation, Nierenfunktion, Blutgerinnung sowie auf entzündliche und immunologische Reaktionen. n-3-LCPUFA findet sich in Lebensmitteln wie Fisch und Fischöl, Milch und angebauten Meeresalgen. Außerdem können sie Lebensmitteln hinzugefügt oder als Nahrungsergänzungsmittel konsumiert werden.
Die EFSA hat verschiedene gesundheitsbezogene Angaben in Bezug auf die Vorteile der Aufnahme von n-3-LCPUFA wissenschaftlich bewertet. Das NDA-Gremium kam zu dem Schluss, dass eine Aufnahme von EPA und DHA zwischen 2 g und 4 g pro Tag nötig ist, damit die behaupteten Wirkungen (Senkung des Blutdrucks und des Triglyceridspiegels[1]) erzielt werden; für die Aufrechterhaltung der normalen Herzfunktion ist eine Aufnahme von 250 mg pro Tag ausreichend. Zudem hat das Gremium im Zuge seiner Arbeit zu Referenzwerten für Nahrungsmittel gefolgert, dass zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen und Kindern 250 mg pro Tag ein angemessener Aufnahmewert ist.
Nachdem mehrere Mitgliedstaaten Bedenken geäußert haben, ein übermäßiger Konsum von n-3-LCPUFA könnte gesundheitsschädliche Wirkungen haben, ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um wissenschaftliche Beratung zu gesundheitsunbedenklichen Aufnahmewerten und die Untersuchung der zulässigen Höchstaufnahmemengen[2] für diese Stoffe.
Das Gremium befand, dass die verfügbaren Daten nicht ausreichten, um für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine zulässige Höchstaufnahmemenge von n-3-LCPUFA (DHA, EPA, DPA, einzeln oder in Kombination) festzulegen.
Das Gremium stellt jedoch fest, dass n-3-LCPUFA in den über Lebensmittel aufgenommenen Mengen bei gesunden Kindern oder Erwachsenen nicht mit schädlichen Wirkungen in Verbindung gebracht worden ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die tägliche zusätzliche Aufnahme von bis zu 5 g an EPA und DHA (kombiniert) für die Sicherheit der Allgemeinbevölkerung unbedenklich ist.
Insbesondere äußern die Experten, dass die zusätzliche Aufnahme von bis zu 5 g pro Tag an EPA und DHA das Risiko von Blutungen nicht erhöht. Zudem wirken sich Mengen von bis zu 5 g pro Tag, die über einen Zeitraum von 12 bis 16 Wochen aufgenommen werden, nicht wesentlich auf den Zuckerhaushalt von gesunden Menschen oder Diabetikern oder auf die Immunfunktion aus.
Die bei der EU-Bevölkerung festgestellten Werte für die Aufnahme über Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel liegen im Allgemeinen deutlich unter 5 g pro Tag. Erwachsene nehmen durchschnittlich 400-500 mg an n-3-LCPUFA pro Tag über Lebensmittel auf; Kinder ungefähr 320 mg pro Tag. Bei Personen, die große Mengen an fettem Fisch essen oder Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen, können die Aufnahmewerte auf 2 700 mg pro Tag für Erwachsene bzw. 600 mg pro Tag für Kinder steigen.